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Für den Fall, dass der Arbeitgeber die Kosten der
Unterrichtung übernimmt, ist der Arbeitnehmer zur
Rückzahlung der Kosten verpflichtet, wenn er das
Arbeitsverhältnis kündigt oder seitens des
Arbeitgebers aus wichtigem Grund gekündigt wird.
Für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach
dem Ende der Unterrichtung werden 1/6 der Rückzahlungsbeträge
erlassen.
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