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1. Es werden Stundenlöhne gezahlt. Bei der Lohnzahlung
ist eine schriftliche Abrechnung über die Bezüge,
die gesetzlichen und die sonstigen Abzüge zu erteilen.
Für die Lohnberechnung ist der Ort maßgebend,
an dem der Dienst ausgeübt wird. Die Höhe
der Löhne ist in einem besonderen Lohntarifvertrag
vereinbart.
2. Die im Lohntarifvertrag vereinbarten Löhne
sind Mindestlöhne und können durch Einzelvereinbarungen
zum Nachteil der Arbeitnehmer nicht geändert werden.
3. Die Abrechnung erfolgt monatlich ohne Abschlagszahlung.
Die Lohnperiode ist der Kalendermonat. Die Abrechnung
und Auszahlung erfolgt in der Regel unbar, spätestens
bis zum 15. des Folgemonats.
4. Abweichende betriebliche Regelungen sind möglich.
Auf betrieblicher Ebene können Monatslöhne
vereinbart werden.
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