Wo liegen die "Ansatzpunkte", um
eine verhaltensbedingte Kündigung zu Fall zu bringen? Checkliste zur Beurteilung
der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte
Kündigung.
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Arbeitnehmerkündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 3
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Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der
Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen kündigen will?
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CHECKLISTE:
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- Liegt eine Pflichtverletzung
- aus dem Leistungsbereich,
- dem Bereich der betrieblichen Ordnung,
- dem personalen Vertrauensbereich oder
- dem Bereich arbeitsvertraglicher Nebenpflichten
vor?
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 4
- Kann aus der Art, Schwere oder Häufigkeit dieser
Pflichtverletzungen geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer
auch in Zukunft seine Pflichten verletzen wird (negative
Prognose)?
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 5
- Ist die Pflichtverletzung vom Arbeitnehmer schuldhaft
begangen worden? Liegen für das Verhalten des Arbeitnehmers
keine Rechtfertigungsgründe vor?
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 6
- Wäre dem Arbeitgeber ein milderes Mittel als Reaktion
auf die Arbeitsvertragsverletzungen noch zumutbar? Insbesondere:
Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 7
- Überwiegen die Interessen des Arbeitgebers an der
Beendigung die des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
(Interessenabwägung)?
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 8
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Wenn eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vorliegt, haben Sie gute
Chancen, Ihren Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen und
Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erstreiten.
Weil die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen zugegebenermaßen
nicht ganz einfach zu verstehen sind und in der arbeitsrechtlichen
Praxis dicke Kommentare füllen, werden sie nachfolgend nochmals
genauer gefasst und anhand von Beispielen verdeutlicht sowie mit
weiteren speziellen Tipps versehen.
Diese Tipps finden Sie nachfolgend ab verhaltensbedingte
Kündigung - Teil 4 
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