Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine verhaltensbedingte Kündigung zu Fall zu bringen? Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung.

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitnehmerkündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 3

Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen kündigen will?



CHECKLISTE:

  1. Liegt eine Pflichtverletzung
    - aus dem Leistungsbereich,
    - dem Bereich der betrieblichen Ordnung,
    - dem personalen Vertrauensbereich oder
    - dem Bereich arbeitsvertraglicher Nebenpflichten vor?
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 4

  2. Kann aus der Art, Schwere oder Häufigkeit dieser Pflichtverletzungen geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Pflichten verletzen wird (negative Prognose)?
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 5

  3. Ist die Pflichtverletzung vom Arbeitnehmer schuldhaft begangen worden? Liegen für das Verhalten des Arbeitnehmers keine Rechtfertigungsgründe vor?
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 6

  4. Wäre dem Arbeitgeber ein milderes Mittel als Reaktion auf die Arbeitsvertragsverletzungen noch zumutbar? Insbesondere: Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 7

  5. Überwiegen die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung die des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (Interessenabwägung)?
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 8

Wenn eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vorliegt, haben Sie gute Chancen, Ihren Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erstreiten.

Weil die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen zugegebenermaßen nicht ganz einfach zu verstehen sind und in der arbeitsrechtlichen Praxis dicke Kommentare füllen, werden sie nachfolgend nochmals genauer gefasst und anhand von Beispielen verdeutlicht sowie mit weiteren speziellen Tipps versehen.
Diese Tipps finden Sie nachfolgend ab verhaltensbedingte Kündigung - Teil 4 


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.01.2012