Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 9
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Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen
Praxis häufiger vorkommen:
Arbeitsverweigerung
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Eine beharrliche (wiederholte) Verweigerung der vertraglich
geschuldeten Arbeitsleistung trotz Abmahnung ist zwar grundsätzlich
geeignet, einen Kündigungsgrund abzugeben. Es stellt aber
keinen Kündigungsgrund dar, wenn...
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... wenn Sie sich zu Recht weigern, die Ihnen zugewiesene,aber
nicht vertragsgemäße Arbeit zu erbringen. Die Arbeitsverweigerung
kann
unter gewissen Umständen berechtigt sein. Als Gründe für die
berechtigte Arbeitsverweigerung kommen in Betracht:
- Glaubens- und Gewissenkonflikt,
- Pflichtenkollision,
- Zwangslage wegen Kindesbetreuung,
- Leistungsverweigerungsrecht wegen Gehaltsrückständen,
- unzulässige Mehrarbeit,
- Nichtbeteiligung des Betriebsrats an einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme,
- Überschreitung des Weisungsrechts,
- Verkehrsunsicherheit des zugewiesenen Fahrzeugs.
| Beachten
Sie: |
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Auch eine an sich unzulässige Arbeitsverweigerung kann eine
Kündigung ausschließen, wenn Sie über die Pflichtwidrigkeit der
Arbeitsverweigerung unverschuldet im Irrtum waren.
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Weitere Informationen:
Lesen Sie bitte auch die Tipps
im Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung....

und speziell die Tipps
im Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung
im Falle der Arbeitsverweigerung.... 
nächster Kündigungssachverhalt: Beleidigungen,
Bedrohungen 
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