Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 9
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Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen
Praxis häufiger vorkommen:
Fehlzeiten
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Unberechtigtes Fehlen eines Arbeitnehmers stellt eine
Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar und ist nach
Wiederholung trotz Abmahnung geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen.
Aber ....
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Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Ein absolut ungestörter
Verlauf des Arbeitsverhältnisses kann nicht erwartet werden.
Das darf nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn das Arbeitsverhältnis
schon sehr viele Jahre bestanden hat und es während dieser langen
Zeit nie zu Beanstandungen gekommen ist, dürfte ein Arbeitnehmer
mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte
Kündigung in solchen Fällen oftmals Aussicht auf Erfolg
haben. Zu denken ist etwa insbesondere an den Fall, dass der Arbeitnehmer
eine persönliche Krise (z. B. Ehescheidung oder Tod eines nahestehenden
Angehörigen) durchzustehen hat. Ist der Sachverhalt so gelagert,
wird man vom Arbeitgeber verlangen können, auf die Situation des
Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen, so dass er gehindert ist, eine
Kündigung auszusprechen.
Nächster Kündigungssachverhalt: Krankheit,
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 
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