Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 9
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Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen
Praxis häufiger vorkommen:
Beleidigungen, Bedrohungen
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Die grobe Beleidigung des Arbeitgebers, von Vorgesetzten
oder Kollegen stellt zwar in der Regel eine Störung des personalen
Vertrauensbereichs und damit einen Grund zur verhaltensbedingten
Kündigung dar. Dennoch ...
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Dennoch ist eine Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt.
Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. So macht
es sicherlich einen Unterschied, ob eine als Beleidigung gedachte
Äußerung den Vorgesetzten oder Arbeitgeber in der Öffentlichkeit
bloß stellt oder ob es sich um eine spontane Äußerung in Branchen
oder Betrieben handelt, in denen ein eher rauher Ton an der Tagesordnung
ist.
Ebenso kann eine Kündigung dann ungerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer
vom Arbeitgeber, von seinem Vorgesetzten oder von einem Arbeitskollegen zu seiner
Äußerung provoziert wurde.
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