Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 9

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen Praxis häufiger vorkommen:

Beleidigungen, Bedrohungen

Die grobe Beleidigung des Arbeitgebers, von Vorgesetzten oder Kollegen stellt zwar in der Regel eine Störung des personalen Vertrauensbereichs und damit einen Grund zur verhaltensbedingten Kündigung dar. Dennoch ...


Dennoch ist eine Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. So macht es sicherlich einen Unterschied, ob eine als Beleidigung gedachte Äußerung den Vorgesetzten oder Arbeitgeber in der Öffentlichkeit bloß stellt oder ob es sich um eine spontane Äußerung in Branchen oder Betrieben handelt, in denen ein eher rauher Ton an der Tagesordnung ist.

Ebenso kann eine Kündigung dann ungerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, von seinem Vorgesetzten oder von einem Arbeitskollegen zu seiner Äußerung provoziert wurde.


Nächster Kündigungssachverhalt: Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung


Verhaltensbedingte Kündigung - Teil 9 (Seite 4/10)       Seitenanfang
Verhaltensbedingte Kündigung (Übersicht)       nächste Seite
Inhaltsübersicht       Seite zurück
Sagen Sie Ihre Meinung! Online-Rechtsberatung  
Sagen Sie Ihre Meinung! Fragen - Anregungen - Kritik
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht | Verhaltensbedingte Kündigung (Übersicht) | Verhaltensbedingte Kündigung - Teil 9

Stand: 29.01.2012