Bundes-Rahmentarifvertrag
für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts-
und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland
(BRTV GaLaBau)
vom 20. Dezember 1995
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§ 3 Lohnregelung
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- Der Arbeitslohn wird in einem Lohntarifvertrag,
die Ausbildungsvergütungen werden in einem Tarifvertrag
über die Ausbildungsvergütungen von den
regionalen Tarifvertragsparteien festgelegt, sofern
dies nicht durch die Bundestarifvertragsparteien geschieht.
- Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend zur Aushilfe
oder als Stellvertreter mit einer Arbeit beschäftigt,
die in eine höhere Lohngruppe gehört, so
erwächst hieraus kein Anspruch auf Höhergruppierung.
Er erhält als Zulage für die Dauer dieser
Tätigkeit den Unterschiedsbetrag zwischen den
beiden Lohngruppen. Dauert diese Beschäftigung
länger als drei Monate, so ist der Arbeitnehmer
endgültig in die höhere Lohngruppe einzustufen.
- Wird ein Arbeitnehmer auf Grund der Weisungsbefugnis
des Arbeitgebers vorübergehend mit einer Arbeit
beschäftigt, die in eine niedrigere Lohngruppe
gehört, so erhält er den alten Lohn weiter.
- Entsandte Arbeitnehmer behalten den Anspruch auf
den Tariflohn des Ortes, in dem sie zuerst nach Einstellung
in den Betrieb gearbeitet haben, auch wenn sie in
niedrigeren Lohngebieten tätig sind. Liegt der
Baustellenlohn höher als der des Einstellungsortes,
besteht Anspruch auf Bezahlung des Baustellenlohnes,
jedoch nur für die Zeit der Beschäftigung
auf dieser Baustelle.
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Kündigung -was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?
Hier finden Sie den
und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz
- was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter
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