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1. DieLohnzahlung erfolgt nach betrieblicher Vereinbarung.
Bei Barzahlung ist der Lohn während der Arbeitszeit
auszuzahlen. Bei bargeldloser Zahlung ist der Lohn auf
das von dem Arbeitnehmer genannte Konto so rechtzeitig
zu überweisen, dass der Arbeitnehmer am Fälligkeitstage
über den überwiesenen Betrag verfügen
kann. Jedem Arbeitnehmer ist mindestens monatlich eine
schriftliche Abrechnung auszuhändigen, aus der
die Zusammensetzung des Lohnes und die Abzüge im
Einzelnen ersichtlich sind.
2. Die Abtretung und Verpfändung von Lohnansprüchen
ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers
zulässig.
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