Bundes-Rahmentarifvertrag

für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland

(BRTV GaLaBau)

vom 20. Dezember 1995

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 8 Lohnzahlung


1. DieLohnzahlung erfolgt nach betrieblicher Vereinbarung. Bei Barzahlung ist der Lohn während der Arbeitszeit auszuzahlen. Bei bargeldloser Zahlung ist der Lohn auf das von dem Arbeitnehmer genannte Konto so rechtzeitig zu überweisen, dass der Arbeitnehmer am Fälligkeitstage über den überwiesenen Betrag verfügen kann. Jedem Arbeitnehmer ist mindestens monatlich eine schriftliche Abrechnung auszuhändigen, aus der die Zusammensetzung des Lohnes und die Abzüge im Einzelnen ersichtlich sind.

2. Die Abtretung und Verpfändung von Lohnansprüchen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

 

Inhaltsübersicht

 

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Lohngruppen
§ 3 Lohnregelung
§ 4 Arbeitszeit
§ 5 Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit
§ 6 Urlaub
§ 7 Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
§ 8 Lohnzahlung
§ 9 Minderentlohnung
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Akkordarbeit
§ 12 Auswärtsbeschäftigung
§ 13 Unterkünfte
§ 14 Geltendmachung von Ansprüchen
§ 15 Kündigungsfristen
§ 16 Nebentätigkeit
§ 17 Zeugnis
§ 18 Streitigkeiten
§ 19 Mindestbestimmungen
§ 20 In-Kraft-Treten und Kündigung

Anhang 1 Protokollnotiz



Kündigung -was tun?
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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.02.2012