Bundes-Rahmentarifvertrag

für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland

(BRTV GaLaBau)

vom 20. Dezember 1995

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 15 Kündigungsfristen


1.

1.1 Bei Einstellung eines Arbeitnehmers gilt eine Probezeit von vier Wochen als vereinbart. Während dieser Zeit ist die Kündigung täglich bis Arbeitsschluss zum Ende des folgenden Arbeitstages zulässig.

1.2 Das Arbeitsverhältnis kann bei einer Beschäftigungsdauer

von 4 Wochen bis 6 Monaten beidseitig mit einer Frist von 3 Kalendertagen,

von 6 bis 12 Monaten beidseitig mit einer Frist von 6 Kalendertagen,

von 1 bis 3 Jahren beidseitig mit einer Frist von 2 Wochen

gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb

  3 Jahre bestanden hat, auf 1 Monat   zum Monatsende,
  5 Jahre bestanden hat, auf 2 Monate zum Monatsende,
  8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende,
10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende,
12 Jahre bestanden hat, auf 5 Monate zum Monatsende,
15 Jahre bestanden hat, auf 6 Monate zum Monatsende,
20 Jahre bestanden hat, auf 7 Monate zum Monatsende.

1.3 Während der gesetzlichen Schlechtwetterzeit gemäß § 75 Absatz 2 Arbeitsförderungsgesetz (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember) ist eine Kündigung aus Witterungsgründen nicht zulässig.

1.4 Schwerbehinderte werden jeweils zunächst für eine Probezeit von drei Monaten eingestellt. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Kalendertagen gelöst werden.

2. Fristlose Kündigung

Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig fristlos gelöst werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vorliegt.

Ein Verstoß gegen § 16 - Nebentätigkeiten - trotz einmal erfolgter schriftlicher Verwarnung kann Grund zur fristlosen Entlassung sein.

3. Beendigung wegen schlechten Wetters (Höhere Gewalt)

3.1 Abweichend von Ziffer 1.2 und 1.3 kann das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern in Betrieben oder Betriebsabteilungen, die nicht in die gesetzliche Winterbauförderung einbezogen sind, bei Vorliegen höherer Gewalt wie Schnee, Frost usw. täglich gelöst werden, wenn das Arbeiten auf der Baustelle unmöglich geworden ist und dem Arbeitnehmer im Betrieb keine andere Arbeit zugewiesen werden kann. Die Kündigung ist spätestens bei Arbeitsschluss zum Ende des folgenden Arbeitstages auszusprechen.

3.2 Nach Wegfall des Hinderungsgrundes sind die ausgestellten Arbeitnehmer wieder einzustellen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit zu dem von der Betriebsleitung bestimmten Zeitpunkt nicht unverzüglich wieder aufnimmt.

 

Inhaltsübersicht

 

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Lohngruppen
§ 3 Lohnregelung
§ 4 Arbeitszeit
§ 5 Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit
§ 6 Urlaub
§ 7 Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
§ 8 Lohnzahlung
§ 9 Minderentlohnung
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Akkordarbeit
§ 12 Auswärtsbeschäftigung
§ 13 Unterkünfte
§ 14 Geltendmachung von Ansprüchen
§ 15 Kündigungsfristen
§ 16 Nebentätigkeit
§ 17 Zeugnis
§ 18 Streitigkeiten
§ 19 Mindestbestimmungen
§ 20 In-Kraft-Treten und Kündigung

Anhang 1 Protokollnotiz



Kündigung -was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?

Hier finden Sie den

Ratgeber zum Kündigungsschutz

und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:

  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


BRTV GaLaBau  
BRTV GaLaBau (Einleitung)
Tarifverträge (Übersicht)
Inhaltsübersicht Ratgeber zum Kündigungsschutz
 
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht Ratgeber zum Kündigungsschutz | Tarifverträge (Übersicht) |
BRTV GaLaBau (Einleitung)

Stand: 17.03.2010