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1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Verhütung
von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu sorgen.
2. Der Arbeitgeber und dessen Beauftragte tragen die
Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz
im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Der
Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Sicherheit
der Beschäftigten notwendigen Einrichtungen zur
Verfügung zu stellen.
3. Er hat dafür zu sorgen, dass allen Beschäftigten
die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften
zur Kenntnis gelangen und dass alle Beschäftigten
regelmäßig über die Sicherheitsvorschriften
belehrt werden.
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