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1. Der Manteltarifvertrag tritt am 1. Juli 2000
in Kraft. Der Manteltarifvertrag kann erstmalig
zum 31. Dezember 2002 mit einer Frist von einem
Monat gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt,
so läuft er unbefristet mit einer dreimonatigen
Kündigungsfrist weiter.
2. Mit Inkrafttreten dieses Manteltarifvertrages
wird der Manteltarifvertrag vom 28.8.1991 aufgehoben.
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