|
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2. Betrieblicher Geltungsbereich
Alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen
des Dachdeckerhandwerks.
3. Persönlicher Geltungsbereich
Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
|