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1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des §
622 BGB .
2. Davon abweichend kann das Arbeitsverhältnis
am Tag der Arbeitsaufnahme und an den beiden folgenden
Arbeitstagen beiderseitig mit einer vierstündigen
Frist zum Schlusse des Arbeitstages gekündigt werden.
3. Darüber hinaus kann das Arbeitsverhältnis
bis zu einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren beiderseitig
mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden.
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