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Für den Fall, dass zwischen den Tarifvertragsparteien
oder ihrer Landesorganisationen ein Streitfall über
die Auslegung der Bestimmungen dieses Rahmentarifvertrages
oder eines anderen zwischen ihnen oder zwischen den
Landesorganisationen der Tarifvertragsparteien abgeschlossenen
Tarifvertrages entsteht, hat darüber zunächst
ein Schiedsgericht der Tarifvertragsparteien unter Ausschluss
der Arbeitsgerichtsbarkeit zu entscheiden.
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