vom 27. November 1990
in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom
22. Mai 2002
§ 59 Einhaltungsgebot
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, mit anderen
Organisationen oder einzelnen Arbeitgebern keine Tarifverträge
zu vereinbaren, die von diesem Rahmentarifvertrag inhaltlich
abweichen.
Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter