Rahmentarifvertrag

für das Dachdeckerhandwerk

(RTV Dachdeckerhandwerk)

vom 27. November 1990
in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 22. Mai 2002

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 22 Lohnanspruch vor und nach abgeschlossener Berufsausbildung


1. Arbeitnehmer, deren Ausbildungszeit abgelaufen ist und die aus Gründen, die nicht in ihrer Person liegen, die Gesellenprüfung noch nicht ablegen konnten, haben Anspruch auf 90 % des Lohnes der Lohngruppe III.

Der Unterschiedsbetrag zwischen diesem Lohn und dem ihnen zustehenden Tariflohn der Lohngruppe III ist ihnen, wenn sie die Prüfung bestehen, vom Ablauf der Ausbildungsvertragszeit an nachzuzahlen.

2. Wird die Gesellenprüfung erfolgreich vor dem Ende der Ausbildungsvertragszeit abgelegt, so ist der entsprechende Lohn mit dem auf die Gesellenprüfung folgenden Tag an zu zahlen. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Gesellenprüfung.

 

Inhaltsübersicht

 

Abschnitt I
Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

Abschnitt II
Beginn des Arbeitsverhältnisses

§ 2 Einstellung

Abschnitt III
Arbeitszeit/Zeitzuschläge

§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitszeitverteilung/Arbeitszeitausgleich
§ 5 Regelung der täglichen Arbeitszeit
§ 6 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
§ 7 Nachholen von witterungsbedingten Ausfallstunden
§ 8 Wöchentliche Arbeitszeit besonderer Arbeitnehmergruppen
§ 9 Änderung der täglichen Arbeitszeit aus besonderen Gründen
§ 10 Zuschlagspflichtige Mehrarbeit
§ 11 Nachtarbeit
§ 12 Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 13 Zuschläge

Abschnitt IV
Arbeitsfreistellung/Arbeitsausfall

§ 14 Freistellung aus familiären Gründen
§ 15 Freistellung aus besonderen Gründen
§ 16 Mitteilungspflicht bei Arbeitsbefreiung
§ 17 Überbrückungsgeld
§ 18 Bezahlung gesetzlicher Wochenfeiertage
§ 19 Tarifstundenlohn
§ 20 Lohngrundlage

Abschnitt V
Lohn

§ 21 Lohngruppen-Tätigkeitsmerkmale
§ 22 Lohnanspruch vor und nach abgeschlossener Berufsausbildung
§ 23 Minderentlohnung
§ 24 Lohn bei Auswärtsbeschäftigung
§ 25 Übergang von Leistungslohn auf Zeitlohn
§ 26 Lohnzeitraum
§ 27 Bargeldlose Lohnzahlung
§ 28 Art und Zeitpunkt der Lohnzahlung bei Barzahlung
§ 29 Lohnabrechnung
§ 30 Leistungslohn
§ 31 Verbot der Abgeltung; Abtretung von Lohnansprüchen
§ 32 Auszahlung von Überbrückungsgeld

Abschnitt VI
Erschwerte Arbeit

§ 33 Erschwerniszuschläge

Abschnitt VII
Auswärtsbeschäftigung

§ 34 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 35 Auswärtsbeschäftigung bei täglicher Rückkehr
§ 36 Auswärtsbeschäftigung ohne tägliche Rückkehr
§ 37 Wochenendheimfahrten

Abschnitt VIII
Urlaub

§ 38 Urlaubsdauer
§ 39 Wartezeit
§ 40 Urlaubsjahr
§ 41 Teilurlaub
§ 42 Urlaubsantritt
§ 43 Höhe und Berechnung des Urlaubsentgelts
§ 44 Zusätzliches Urlaubsgeld
§ 45 Rückforderung überbezahlter Urlaubsvergütung
§ 46 Fälligkeit und Abgeltung der Urlaubsvergütung
§ 47 Urlaubsbescheinigung
§ 48 Verfall und Übertragung von Urlaubsansprüchen

Abschnitt IX
Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 49 Kündigungsfristen
§ 50 Kündigung wegen ungünstiger Witterung
§ 51 Kündigung wegen Schwarzarbeit
§ 52 Freistellung zur Arbeitssuche
§ 53 Aushändigung von Restlohn und Arbeitspapieren

Abschnitt X
Ausschlussfristen

§ 54 Ausschlussfristen

Abschnitt XI
Schiedsregelung bei Auslegungsstreitigkeiten

§ 55 Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit
§ 56 Schiedsgerichte
§ 57 Schiedsordnung

Abschnitt XII
Einhaltung des Vertrages

§ 58 Durchführungspflicht
§ 59 Einhaltungsgebot

Abschnitt XIII
Übergangsregelung und Geltungsdauer

§ 60 In-Kraft-Treten und Beendigung



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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 29.02.2012