vom 27. November 1990
in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom
22. Mai 2002
§ 16 Mitteilungspflicht bei Arbeitsbefreiung
Der Arbeitnehmer muss bei dem Arbeitgeber um Arbeitsbefreiung
nachsuchen. Ist dies nicht möglich, so hat er den
Grund der Verhinderung unverzüglich glaubhaft zu
machen, andernfalls wird der Lohnanspruch verwirkt.
Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter