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Der Arbeitslohn wird grundsätzlich im Einvernehmen
mit dem Betriebsrat monatlich bargeldlos gezahlt. In
diesem Falle ist der Lohn auf das von dem Arbeitnehmer
benannte Konto so rechtzeitig zu überweisen, dass
der Arbeitnehmer spätestens am 10. Werktag des
folgenden Monats über den überwiesenen Betrag
verfügen kann.
Zugleich ist der Arbeitnehmer von der Überweisung
und der Höhe des überwiesenen Betrages (z.B.
durch Aushändigung der Überweisungsdurchschrift)
zu unterrichten.
Abschlagszahlungen können für bestimmte Zeiträume
vereinbart werden. Die Abschlagszahlung muss etwa 90
v.H. des Nettolohnes betragen, den der Arbeitnehmer
in dem Zeitraum verdient hat, für den die Abschlagszahlung
geleistet wird.
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